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Wegen Geflügelpest wieder Stallpflicht angeordnet

Update! Aufstallung aufgehoben

Nachdem im Landkreis Weimarer Land, sowie im Ortsteil Schmira der Statd Erfurt der Erreger der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden, hat der Landrat am 26. März 2021 eine flächendeckende Aufstallpflicht für den gesamten Landkreis Gotha angeordnet.

Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden. Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, diese Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 27. März 2021 in Kraft und kann hier eingesehen werden.
Darüber hinaus hat das Land Thüringen in einer Allgemeinverfügung vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen in einer Notfallbekanntmachung festgelegt.

Update 16.04.2021

Auch wenn sich der Großteil der Geflügelbesitzer nicht an die Aufstallungspflicht gehalten hat, so gibt es doch erfreuliche Nachrichten für die verantwortungsbewussten Tierhalter in Metebach. Die Aufstallungspflicht ist zum 17. April wieder aufgehoben.