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Grünschnittverbrennung 2015
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Das Landratsamt hat den Zeitraum für die Grünschnittverbrennungen festgesetzt. Demnach kann die Grünschnittverbrennung für unbelasteten Baum- und Strauchschnitt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates im Zeitraum vom 5. Oktober 2015 bis zum 19. Dezember 2015 erfolgen. Ausgenommen davon sind die Sonn- und Feiertage. Der Grünschnitt darf ausschließlich zwischen 10:00 und 18:00 Uhr verbrannt werden.