
Hundesteuer steigt um 25%
Zum 1.12.2012 tritt die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde in Kraft. Am 6. Juni beschloss der Gemeinderat eine Anhebung der Hundesteuer um 25%. Für den Zweithund beträgt die Steigerung sogar 44%. Mit dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren wurde in die Hundesteuersatzung auch der Begriff des "gefährlichen Hundes" eingebracht. Für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, steigt die Hundesteuer in der Gemeinde um 400% bzw. für den "gefährlichen" Zweithund um 477%. Zu zahlen sind die Steuern ab dem 1.12.2012
für den ersten Hund: | 25,00 € |
für den zweiten Hund: | 37,50 € |
für jeden weiteren Hund: | 50,00 € |
für den ersten gefährlichen Hund: | 100,00 € |
für jeden weiteren gefährlichen Hund: | 150,00 € |