Skip to main content

Grünschnittverbrennung 2013

Rauchzeichen für die Nachbarschaft

Das Landratsamt hat den Zeitraum für die Grünschnittverbrennungen festgesetzt. Demnach kann die Grünschnittverbrennung für unbelasteten Baum- und Strauchschnitt im Zeitraum vom 21. Oktober 2013 bis zum 12. April 2014 erfolgen. Ausgenommen davon sind die Sonn- und Feiertage. Der Grünschnitt darf ausschließlich zwischen 10:00 und 18:00 Uhr verbrannt werden.