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Stallpflicht für Geflügel

Landkreis beschließt Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor Geflügelpest(Vogelgrippe)

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Gotha hat zur Eindämmung der Geflügelpest(Vogelgrippe) neben anderen Gemarkungen auch für Metebach die Stallpflicht beschlossen. Als zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen ist der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Außerdem sind die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha anzuzeigen. Diese Anordnung tritt mit Veröffentlichung (am 21.11.2016) in Kraft.