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Grünschnittverbrennung 2010

Und noch mehr Rauchzeichen

Trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf privaten Grundstücken anfällt, kann vom 17. bis zum 31. März 2010 verbrannt werden. Das regelt eine Allgemeinverfügung des Umweltamts des Landkreises Gotha. Verbrannt werden darf innerhalb dieser Frist täglich im Zeitkorridor von 10 bis 18 Uhr mit Ausnahme der Sonntage 21. und 28. März, um die Belastungen für die Anlieger zu minimieren.