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Grünschnittverbrennung

Rauchzeichen für die Nachbarschaft

Trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf privaten Grundstücken anfällt, kann vom 16. bis zum 31. März 2009 verbrannt werden. Das regelt eine Allgemeinverfügung des Umweltamts des Landkreises Gotha. Verbrannt werden darf innerhalb dieser Frist täglich im Zeitkorridor von 10 bis 18 Uhr mit Ausnahme der Sonntage 22. und 29. März, um die Belastungen für die Anlieger zu minimieren. Quelle: Landratsamt Gotha