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Straßenausbaugebühr

Worum geht es?

Wie ihr vielleicht schon wisst, plant die VG die Erhebung von Straßenausbaugebühren in allen Gemeinden der VG (siehe Amtsblatt "Hörselbote" vom 27.Mai 2011). Ich will hier versuchen einige Fragen dazu zu beantworten. Die wichtigste Frage ist wohl. "Betrifft das uns Metebacher?" Und natürlich auch das "Wieso?", "Warum?" und "Worum geht es dabei?" soll hier beantwortet werden. Die erste Frage lässt sich dabei mit einem klaren "Ja" beantworten. Die Straßenausbaugebühren sollen jedoch nicht nur für zukünftige Projekte erhoben werden, sondern auch rückwirkend für die in den neunziger Jahren durchgeführten Ausbaumaßnahmen. Und schon drängt sich die Frage nach dem "Wieso?" auf. Nun, diese Erhebung ist keine Willkür der VG oder unseres Gemeinderates, sondern das Ergebnis des sogenannten Benshausen-Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 31.5.2005. Die Gemeinde Benshausen hatte (wie Metebach) in den neunziger Jahren Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt, ohne ihre Bürger mit den Kosten zusätzlich zu belasten. Der zuständige Landkreis Schmalkalden-Meinigen meinte jedoch, dass die Bürger zahlen sollen. Es ging also in diesem Rechtsstreit um die Frage, ob eine Gemeinde verpflichtet ist, eine Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge auch dann zu erlassen, wenn die finanzielle Situation der Gemeinde inzwischen konsolidiert ist, und die Kosten für den Ausbau aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden können, ohne dabei Gelder des Landesausgleichstockes zu verwenden.

In seinem Urteil stellte das ThürOVG klar, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen der Kommune steht, dass indes für die Erweiterung und Verbesserung von Ortsstraßen Beiträge erhoben werden sollen.

Dieses Urteil hatte weitreichende Folgen. Verpflichtet es doch alle Thüringer Gemeinden entsprechende Satzungen zu erstellen. Davon sind in Thüringen etwa 160 Gemeinden (Stand 2009) betroffen. Unter anderem auch Metebach. Die Gesetzesmühlen mahlen zwar langsam, aber dafür unaufhörlich. Und so beschloss der Thüringer Landtag am 29. März 2011 das Siebente Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet unseren Bürgermeister und Gemeinderat bis zum 6. April 2012 eine Satzung zur Erhebung von Straßenausbaugebühren für die Gemeinde Metebach zu erlassen.
Mit Blick auf den Zusammenschluss zur Landgemeinde Ende dieses Jahres, sind unser Bürgermeister, Torsten Kühn, und der Gemeinderat bemüht, diese Satzung noch in diesem Jahr zu erlassen. Hauptgrund hierfür ist die Festlegung der Gebühren. Nach dem Zusammenschluss der Landgemeinde obliegt es dieser die Höhe der Gebühren festzulegen. Der Einfluss der Metebacher auf die Höhe der Gebühren ist dann deutlich geringer und es ist zu erwarten, dass die Straßenausbaubeiträge dann deutlich höher ausfallen.

Unser Bürgermeister, Torsten Kühn, wird in den nächsten Wochen einen ersten Entwurf der Satzung verfassen. Im Rahmen einer Bürgerversammlung soll dieser Entwurf dann vorgestellt werden. Der genaue Termin der Bürgerversammlung wird noch bekannt gegeben.