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Informationen zur Straßenausbaugebühr I

Zahlen veröffentlicht

Im Rahmen der heutigen Informationsveranstaltung zu den Straßenausbaugebühren wurden einige Zahlen bekannt. Die Kosten für den 1992 durchgeführten und abgeschlossenen Straßenausbau betrugen 732.892,85€. Davon muss die Gemeinde 377.816,33€ erbringen. Entsprechend der Kommunalabgabenverordnung ist hiervon ein gewisser Betrag auf die Einwohner umzulegen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung machten der VG Vorsitzende Werner Oppermann und unser Bürgermeister Torsten Kühn klar, das für Metebach die Möglichkeit besteht, gerademal 15% dieser Kosten auf die Einwohner zu verteilen. Das wären beim derzeitigen Stand 56.672,45€. An diesen geringen Prozentsatz sind jedoch einige Bedingungen geknüpft. So darf die Gemeinde z.B. keine pro Kopf Verschuldung von mehr als 150€ haben (Metebach glänzt hier mit 45€/Einwohner). Die Gemeinde darf keine Mittel aus der Bedarfszuweisung erhalten, und Kreditaufnahmen sind tabu. Metebach erfüllt alle diese Kriterien und kann somit eine Satzung erlassen, die den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird. Ein Wermutstropfen (oder besser mehrere Wermutstropfen) gibt es jedoch.

  • Das wäre zum einen, die Möglichkeit, dass der Gemeinderat der neuen Satzung nicht zustimmt. Die gesetzliche Vorgabe lautet jedoch, dass bis zum April 2012 eine solche Satzung vorliegen muss. Hier wäre dann der Gemeinderat der neuen Landgemeinde gefragt. Nachteil ist dabei, dass jetzt schon abzusehen ist, dass die Landgemeinde die Bedingungen für den niedrigen Prozentsatz nicht erfüllt. Im Klartext bedeutet das, dass eine Satzung der Landgemeinde zu einer Umlage auf die Einwohner in Höhe von 60% bzw. 226.689,80€ führt.
  • Ein weiterer Wermutstropfen ist der zeitliche Ablauf. Die neue Satzung muss nach dem Beschluss durch den Metebacher Gemeinderat zunächst von der Kommunalaufsicht bestätigt werden. Da Metebach, zusammen mit Fröttstädt, die ersten Gemeinden sind, die versuchen diesen 15% Satz in ihre Satzung einzubringen, ist nicht sicher, ob alles im ersten Anlauf klappt. Sollte die Satzung zu spät kommen, steht es dem Gemeinderat der Landgemeinde frei, nicht zu vollstrecken, sprich keine Gebührenbescheide auszustellen, sondern statt dessen eine neue Satzung zu erlassen, die dann wieder den höheren Prozentsatz an die Metebacher Einwohner weitergibt.
  • Last not Least muss natürlich auch die Vollstreckung sicherheitshalber noch in diesem Jahr erfolgen, damit nicht, wie bereits erwähnt, der Gemeinderat der Landgemeinde alles stoppt und eine eigene Satzung auf den Weg bringt. Jetzt werden sich einige Fragen, wieso der Gemeinderat der Landgemeinde so etwas tun sollte. Nun, der Gemeinderat der Landgemeinde wird aus etwa 30 Gemeinderäten bestehen. Als einer der kleinesten Ortsteile der Landgemeinde werden die Metebacher mit Sicherheit nicht die Mehrheit im neuen Gemeinderat der Landgemeinde haben. Andere Ortsteile der Landgemeinde haben jedoch schon seit längerer Zeit entsprechend Satzungen zur Straßenausbaugebühr. Es ist also davon auszugehen, dass in den anderen Ortsteilen wenig Verständnis für die Metebacher vorhanden sein wird. Im Gegenteil, die notorisch leeren Kassen der anderen Ortsteile und der Landgemeinde zwingen den neuen Bürgermeister ja gerade dazu, neue Geldquellen zu erschließen.

Um es kurz zu machen, die Satzung sollte so schnell wie möglich ausgearbeitete werden. Nicht nur, weil dann jeder selbst ausrechnen kann, welche Kosten auf ihn zukommen, sondern damit der Gemeinderat diese auch schnell beschließen kann. Wenn die Kommunalaufsicht dem Ganzen dann noch zustimmt, können die Gebührenbescheide Anfang Dezember erlassen werden.

Uns allen ist durchaus bewusst, dass ein solcher Gebührenbescheid kurz vor Weihnachten kein Grund zum Jubeln ist. Nichts desto trotz muss man ihn wohl als Geschenk ansehen, zumal die Möglichkeit der Stundung besteht. Alles andere bedeutet nur eins: "Es wird teuerer".

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