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Satzung einstimmig beschlossen

Straßenausbaugebühren werden fällig

Heute hat der Gemeinderat die neue Satzung zur Erhebung von Straßenausbaugebühren einstimmig beschlossen. Kernpunkt der Satzung ist die Erhebung wiederkehrender Beiträge umso alle Teileinheiten (Hauptstraße, Goldbacher Weg, Schulstraße) zusammen zufassen. Diese Beiträge werden, wie bereits erwähnt {Newsbeitrag 68}, auch rückwirkend erhoben. Nach erneuten Berechnungen verringert sich nun der auf die Einwohner umzulegende Anteil von 15% auf 14%. Weiterhin wurden auch die damals in Anspruch genommenen Fördergelder kostenmindernd für die Einwohner angerechnet. Die Gesamtsumme der umzulegenden Ausgaben beträgt damit etwa 20000€ für alle Einwohner. Das entspricht 0,43 €/m² anrechenbare Grundfläche. Die anrechenbare Grundfläche setzt sich zusammen aus der bebaubaren Fläche, der Geschossigkeit und der nicht bebaubaren Fläche. Die Mehrheit der Gebäude in Metebach sind zweigeschossig. Damit werden die meisten Gebäudeflächen mit dem Faktor 1,3 berechnet. Nichtbebaubare Außenflächen werden mit einem Faktor von 0,0333 einberechnet. Die Abgrenzung zwischen bebaubarer und nichtbebaubarer Fläche wird durch die Klarstellungs- und Abrundungssatzung geregelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die ersten 30m der Grundstücke in der Tiefe bebaubar sind.
Die Mathematiker unter Euch können jetzt schon mal den Beitrag berechnen.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Kommunalaufsicht dieser Satzung noch zustimmt und sie somit rechtskräftig wird.

Für die Nicht-Mathematiker hier ein Beispiel, wie die Kosten berechnet werden:

Nehmen wir an, dein Grundstück hat 2500m². Es ist (der Einfachheit halber) 50m breit und 50m tief (quadratisch wie eine Tafel Rittersport Schokolade).
Von der Straße aus gesehen sind die ersten 30m nach hinten als bebaubare Fläche anzusehen. Der Rest ist nicht-bebaubare Fläche:

In diesem Fall würde sich also folgende Rechnung ergeben:

50m ∙ 30m = 1500m2 bebaubare Fläche
50m ∙ 20m = 1000m2 nicht-bebaubare Fläche
1500m2 ∙ 1,3 + 1000m2 ∙ 0,0333 = 1983,3m2 anrechenbare Grundfläche

Die anrechenbare Grundfläche wird nun mit den 0,43€ multipliziert und im Ergebnis musst du 852,82€ bezahlen.