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Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Neuerungen für Hundehalter

Hundehalter müssen künftig Ihre Vierbeiner mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (500.000 Euro für Personen-, 250.000 Euro für sonstige Schäden) nachweisen. Das Gesetz trat zum 1. September in Kraft. Die Schonfrist beträgt 6 Monate. Das bedeutet, alle Hundebesitzer müssen den Nachweis, das der Hund gechipt ist, und eine Haftpflichtversicherung besteht bis zum 1. März 2012 erbracht haben. Als Nachweis reicht es aus, den gültigen EU-Heimtierausweis und die Versicherungspolice bei Ordnungsamt vorzulegen.